Berufliche Förderung durch Ihr Bundesland!
Weiterbildungen sind entscheidend für den beruflichen Aufstieg
Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht bei Ihrer Weiterbildung unterstützt, müssen Sie nicht zwangsläufig alle Kosten alleine tragen. Der Staat bietet finanzielle Unterstützung an, um vielen Menschen den Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Aber auch für Betriebe mit einem erhöhten Weiterbildungsbedarf werden unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung gestellt.
Aktive Förderungen im Überblick
Die Förderprogramme haben eine begrenzte Laufzeit und werden anschließend entweder erneuert, überarbeitet oder eingestellt. Die Voraussetzungen für eine Bildungsförderung variieren je nach Bundesland. Die bisher einzige Voraussetzung ist, dass Sie in dem Bundesland, dessen Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten, wohnen und/oder arbeiten.
In unserer Übersicht sind nur die Bundesländer mit aktiven Förderprogrammen aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Verbindliche Informationen zu den Regelungen in Ihrem Bundesland erhalten Sie bei der entsprechenden Förderberatungsstelle.

Für wen eignen sich die Förderungen der Bundesländer?
Die Förderungen der Bundesländer sind interessant für:
Es lohnt sich, die spezifischen Fördermöglichkeiten in deinem Bundesländern zu prüfen, um herauszufinden, ob es ein geeignetes Programm für Sie gibt.
Filtern Sie die Förderungen nach Bundesländern
Schauen Sie sich an, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Voraussetzungen
Sie haben Anrecht auf einen Bildungsscheck, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihr Wohnsitz in NRW ist.
Einzelpersonen können einen Bildungsscheck pro Jahr in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Beratung bei der Bildungsscheckberatungsstelle ist verpflichtend, bevor ein Bildungsscheck ausgestellt wird. Wenn Sie über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verfügen, können Sie sich auch direkt online beraten lassen.
Fördersumme
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte (50 %) gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Kontaktdaten
08:00 - 18:00 Uhr
Weiterführende Links

Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg
Das “Förderprogramm Fachkurse" wurde ins Leben gerufen, um Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung zu schaffen. Angesichts der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und des zunehmenden Fachkräftemangels ist dies von großer Bedeutung. Besonders im Fokus stehen Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Regel nicht über firmeninterne Fortbildungsangebote verfügen. Durch eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren soll die Teilnahme an den Kursen attraktiver gestaltet werden. Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Voraussetzungen
Fachkurse mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten
Eine Unterrichtseinheit darf nicht weniger als 45 Minuten haben.
Ein modularer Kursaufbau ist zulässig, wobei grundsätzlich jedes Modul einzeln buchbar sein muss.
Ein Fachkurs muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Fördersumme
Je nach Zielgruppe:
30 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende (mit Berufsabschluss), die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben
70 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende ohne Berufsabschluss (unabhängig vom Alter der Teilnehmenden)
Kursgebühr
Die Kursgebühr pro Teilnehmer/in beträgt weniger als 8.000 Euro netto.
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Hamburger Weiterbildungsbonus Plus
Über 16.000 Hamburger Bürger haben sich mit Hilfe des Weiterbildungsbonus qualifiziert, ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit gestärkt und damit ihren bedarfsgerechten Einsatz im Unternehmen erweitert. Für Personalbeschaffung und Personalbindung eine gute und bewährte Idee. Das Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 wird aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Projektträger ist die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH.

Programme für Beschäftigte
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (mindestens 15 Wochenstunden), die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter) arbeiten und in Hamburg leben und/oder arbeiten.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Hamburger Handwerk sind.
Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten.
Geringfügig Beschäftigte (Mini-Job)
Förderumfang
Bis zu 50 %, jedoch maximal 500 Euro
Gefördert werden:
Berufliche Weiterbildungen mit mindestens 8 Stunden Umfang
Weiterbildungen von qualifizierten Anbietern, wie z. B. XDi
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Programm für Solo-Selbstständige
Personen, die in Hamburg leben oder arbeiten
Personen, die ihr Einkommen in Hamburg versteuern
Personen, die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben
Personen, deren selbstständige Tätigkeit auch die hauptberufliche Tätigkeit ist
Programm für die Kreativbranche
Gefördert werden 11 unterschiedliche Branchen im kreativen Bereich. Grundsätzlich bezieht sich diese Förderung auf ein Angebot des Coach-und Expertenpools (CEP).
Sollte Ihre Weiterbildung nicht über diesen Pool laufen, können Sie einen Antrag im Serviceportal stellen und sich beraten lassen, ob ein anderer Bonus für eine Weiterbildung bei einem qualifizierten Anbieter wie XDi für Sie in Frage kommt.
Förderumfang
Eine Teilnahme wird bis zu 90 % finanziell unterstützt
Gefördert werden:
Berufliche Weiterbildungen mit mindestens 8 Stunden Umfang
Weiterbildungen von qualifizierten Anbietern, wie z. B. XDi
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Programm für Unternehmen
Die Förderung der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter kann auch für Unternehmen von Vorteil sein. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Hamburger Weiterbildungsbonus eine Unterstützung bieten, insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung und Fachkräfteentwicklung. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit auf Förderung von Inhouse-Schulungen.
Nicht gefördert werden:
Beamte
Angestellte des öffentlichen Dienstes
Unternehmen der öffentlichen Hand
Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten
Kontaktdaten
Weiterführende Links

Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg
Die Weiterbildungsrichtlinie (ehem. Bildungsscheck Brandenburg) konzentriert sich auf die Erreichung von individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen. Solche als die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung von Arbeitsplätzen.
Zielgruppe
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg)
Rechtsfähige Vereine (mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg)
Staatliche Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz
Förderumfang
Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren. Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 Euro.
Weiterführende Links
Rheinland-Pfalz QualiScheck
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESP+).

Voraussetzungen
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mehr als 100 Euro kosten.
Eine Anmeldung zur Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.
Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongresse sind ausgeschlossen.
Fördersumme
Gefördert werden 60 % der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z. B. Skripte und Materialien). Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.
Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Kontaktdaten
Weiterführende Links

Saarland: Weiterbildung in großen Unternehmen
Große Unternehmen im Saarland haben die Möglichkeit, eine Förderung für Inhouse-Schulungen und externe Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu erhalten.
Voraussetzungen
Vorhaben mit einem Förderbetrag von weniger als 10.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.
Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die mindestens 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf mehr als 43 Mio. Euro beläuft.
Fördersumme
Die Zuwendung zur Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 40 % der förderfähigen Projektkosten.
Die Förderung ist auf maximal 2.000.000 Euro je Förderprojekt begrenzt.
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Bremer Weiterbildungsscheck
Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung" vergeben und gefördert durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Voraussetzungen
Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen
Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen
Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz müssen in Bremen sein
Die Weiterbildung muss mindestens 50 Unterrichtseinheiten umfassen
Fördersumme
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 500 Euro
Kontaktdaten
Weiterführende Links

Schleswig-Holstein Weiterbildungsbonus
Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und freiberuflich Tätige in Schleswig-Holstein gefördert.
Voraussetzungen
Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz müssen in Schleswig-Holstein sein
Die Weiterbildung muss mindestens 160 Unterrichtseinheiten umfassen
Die Teilnehmer müssen mindestens 15 Std. / Woche erwerbstätig sein
Fördersumme
Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro bis zu 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde.
Die Begrenzung für die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die sich bisher auf 3.000 Euro belief, entfällt ab dem 1. Juli 2020.
Die über die Förderung von 50 % der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Außerdem besteht seit dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen.
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Bildungsscheck Bayern
Der Bayerische Bildungsscheck ist ein Angebot des Freistaats Bayern. Er ist ein Pauschalzuschuss für die individuelle berufliche Fortbildung im Bereich Digitalisierung. Das Programm wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Die Bildungsschecks werden nur an Beschäftigte ausgestellt, nicht an Unternehmen.

Voraussetzungen
Ihr Brutto-Jahreseinkommen liegt über 20.000 Euro.
Sie informieren sich bei einer Beraterin oder einem Berater für digitale Bildung. Diese Weiterbildungsinitiatoren schlagen Ihnen geeignete Angebote vor und stellen Ihnen einen Bildungsscheck aus.
Die gewünschte Weiterbildung befasst sich mit Themen der Digitalisierung.
Die Weiterbildung kostet mehr als 500 Euro und dauert mindestens acht Stunden.
Fördersumme
Der Bayerische Bildungsscheck ist ein Pauschalzuschuss von 500 Euro.
Kontaktdaten

Individuell und betrieblich berufsbezogene Weiterbildung Sachsen
Das Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung ist der Aufbau und die Stärkung fachlicher Qualifikationen und Kompetenzen sowie die Steigerung der Beschäftigungschancen.
Voraussetzungen
Wohnsitz im Freistaat Sachsen
Die Gesamtausgaben der Weiterbildung umfassen mindestens 700 Euro
Programm individuell:
Gefördert wird jede natürliche Person in einem bestehenden betrieblichen Arbeitsverhältnis.
Erwerbstätigkeit mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 Euro / Monat
Fördersumme
50 % Fördersatz in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.
Für Geringverdienende i. d. R bis zu 80 %. Die maximale Zuwendung beträgt 4.500 Euro.
Fahrt- und Unterbringungskosten sind ausgeschlossen.
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Sachsen-Anhalt Weiterbildung
Sachsen-Anhalt Weiterbildung ist ein Programm in Sachsen-Anhalt, das individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen anbietet. Es richtet sich an Personen, die ihre beruflichen Qualifikationen verbessern oder sich persönlich weiterentwickeln möchten. Das Programm bietet verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen an, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Teilnehmer zugeschnitten sind.

Voraussetzungen
Das Einkommen darf nicht über der Pflichtversicherungsgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) liegen. Die Antragstellung muss über das IB-Kundenportal geschehen.
Förderumfang
Teilnahme sowie Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie zusätzliche Kinderbetreuung in einer Zuwendung bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, maximal jedoch 25.000 Euro.
Kontaktdaten
Weiterführende Links

Weiterbildungsscheck Thüringen
Gefördert wird deine individuelle Weiterbildung (Teilnahme- und Prüfungsgebühren). Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit deiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommensteuerbescheid unter 55.000 Euro bei Einzelveranlagung und unter 110.000 Euro Zusammenveranlagung liegen.
Ihre geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden.
Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden. Ausschließlicher Fernunterricht / E-Learning muss entsprechend dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert sein.
Pro Kalenderjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
Ihr Antrag muss bei der TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.
Fördersumme
Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 Euro durch die GFAW gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung, Reisekosten, zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien.
Kontaktdaten
Weiterführende Links
Zertifiziert und akkreditiert
Staatlich geprüft & 100% förderbar! Unsere E-Learning-Weiterbildungen sind mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100% finanzierbar.
Zertifiziert und akkreditiert
Staatlich geprüft & 100% förderbar! Unsere E-Learning-Weiterbildungen sind mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100% finanzierbar.
Wir haben vielen, begeisterten Menschen geholfen, sich weiterzuentwickeln
Tausende von Lernbegeisterten haben bereits erfolgreich eine Weiterbildung bei uns abgeschlossen. Überzeugen Sie sich selbst.