Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub bietet dir die Möglichkeit, dich gezielt weiterzubilden und neue Fähigkeiten zu erlernen. Investiere in deine persönliche und berufliche Entwicklung und profitiere von einem Bildungsurlaub, der dir neue Perspektiven eröffnet.
Urlaub, aber anders!
Nutze dein Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung pro Jahr während der Arbeitszeit, ohne dass dein Erholungsurlaub davon beeinflusst wird. Dein Arbeitgeber zahlt weiterhin dein Gehalt, während du dich gezielt weiterbilden und neue Fähigkeiten erlernst.
Wer hat Anspruch?
Jedes Bundesland darf die Auflagen und Ausnahmen selbst bestimmen. Entscheidend ist demnach das Bundesland, in dem du arbeitest. Größtenteils haben Arbeitnehmer aus 14 der 16 Bundesländer (Ausnahme: Bayern & Sachsen) Anspruch auf Bildungsurlaub.
Ausgeschlossen sind Beamte, Selbstständige, Studierende oder Bürger in Rente.
Weitere Besonderheiten kannst du dieser Tabelle der jeweiligen Bundesländer entnehmen.
Kostenübernahme
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dir weiterhin dein übliches Gehalt zu zahlen. Die Seminarkosten zahlst du in der Regel selbst. Du kannst jedoch eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber schließen, dass er die Weiterbildungskosten teilweise oder vollständig trägt.
Kontakt & Anmeldung
Die Kontaktanfrage sowie der Ablauf der Anmeldung sind ebenfalls abhängig vom Bundesland, in dem du wohnst. Nutze die Übersicht der länderspezifischen Regelungen, um die richtigen Informationen für dich zu erlangen.
Deine Fragen – unsere Antworten
Du hast noch Fragen? Hier findest du die Antworten. Deine Frage wird nicht beantwortet? Dann kontaktiere uns einfach direkt.
Die Dauer des Bildungsurlaubs variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 Arbeitstagen pro Jahr. Es können auch mehrere Bildungsurlaube pro Jahr genommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Teilnahme am Bildungsurlaub genehmigen. Der Antrag auf Bildungsurlaub sollte rechtzeitig gestellt und begründet werden.
Nein, während des Bildungsurlaubs ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit und muss nicht erreichbar sein. Es besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf Erreichbarkeit.
Ja, in den meisten Bundesländern ist eine Mindestdauer der Beschäftigung erforderlich, um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben. Diese variiert je nach Bundesland, liegt jedoch meist zwischen 6 und 12 Monaten.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bildungsurlaub auch für eine Weiterbildung im Ausland genutzt werden. Die genauen Regelungen hierzu sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zertifiziert und akkreditiert
Staatlich geprüft & 100% förderbar! Unsere AZAV-zertifizierten E-Learning-Weiterbildungen sind mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100% finanzierbar.
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Wir haben vielen, begeisterten Menschen geholfen, sich zu entwickeln
Tausende von Lernbegeisterten haben bereits erfolgreich eine Weiterbildung bei uns abgeschlossen. Überzeuge dich selbst.
Diese Förderungen helfen bei der Finanzierung unserer Weiterbildungen:
Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur können sich Arbeitssuchende und Mitarbeiter von Unternehmen unsere E-Learnings zu 100% finanzieren lassen.
Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz Mitarbeiter qualifizieren und 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % der Mitarbeiterkosten finanzieren lassen.
KOMPASS-Qualifizierungsscheck
Der KOMPASS-Qualifizierungsscheck richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind und ihren Umsatz überwiegend aus eigener selbständiger Tätigkeit erzielen
Förderungen der Bundesländer
Mit Bildungsscheck, Weiterbildungsbonus, Weiterbildungsscheck und anderen Förderungen Weiterbildung von Mitarbeitern finanziell unterstützen lassen.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sich als Soldat auf Zeit auf das zivile Erwerbsleben und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt optimal vorbereiten.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) den erfolgreichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fördern lassen.
Bildungsprämie
Mithilfe der Bildungsprämie als Erwerbstätiger gezielt weiterbilden, berufliche Perspektiven verbessern und vom Staat finanzielle Zuschüsse erhalten.
Bildungsurlaub
Freie Zeit genießen und die Vorteile des Bildungsurlaubs zur beruflichen Weiterbildung nutzen, um berufliche Kenntnisse zu vertiefen und sich persönlich weiterzuentwickeln.
Berufsrückkehrer
Als Berufsrückkehrer und Quereinsteiger nach einer beruflichen Pause oder einem Wechsel in einen neuen Bereich wieder ins Berufsleben einsteigen.
Förderung für Berufstätige
Weiterbildungsmaßnahmen als Berufstätiger finanzieren lassen, um Qualifikationen zu verbessern und die eigenen beruflichen Perspektiven zu erweitern.